Steuerberater von SW Digital Tax an den Kölner Kranhäusern
Kompetenzen · Selbstständige & Freiberufler

Steuerberater für Ärzte, Apotheken & Freiberufler in Köln

Für Arztpraxen, Zahnärzte, MVZ, Apotheken und alle freien Berufe übernehmen wir Buchhaltung, Lohn und Steuererklärungen – und beraten bei Praxisgründung, Kooperationen, Umsatzsteuer und Nachfolge. Persönlich in Köln und bundesweit digital.

Berufe, die wir steuerlich betreuen

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • MVZ
  • Apotheken
  • Physiotherapeuten
  • Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker
  • weitere freie Berufe

Kompetenzen · Selbstständige & Freiberufler

Steuerberater für Ärzte, Apotheken & Freiberufler in Köln

Für Arztpraxen, Zahnärzte, MVZ, Apotheken und alle freien Berufe übernehmen wir Buchhaltung, Lohn und Steuererklärungen – und beraten bei Praxisgründung, Kooperationen, Umsatzsteuer und Nachfolge. Persönlich in Köln und bundesweit digital.

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Zeichnung: Kompetenz · selbststaendige
KOMPETENZ · SELBSTSTAENDIGE

Einkunftsarten

Freiberuflich oder gewerblich – was ist der Unterschied?

Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten zahlen keine Gewerbesteuer und dürfen ihren Gewinn immer per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Wer gewerblich tätig ist – dazu zählen auch Apotheken –, hat mehr Pflichten. Die richtige Einordnung entscheidet über Steuerlast und Aufwand.

Freiberufler

Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physio- und Psychotherapeuten u. a.

  • Keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung
  • Gewinnermittlung per EÜR – unabhängig von der Umsatzhöhe
  • Steuernummer über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Gewerbetreibende

Apotheken, Handel, Dienstleister ohne Katalogberuf

  • Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn, teilweise auf die Einkommensteuer anrechenbar
  • Bilanz ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn, bei OHG, KG und GmbH stets
  • Mitgliedschaft in der IHK

Schwerpunkt Ärzte & Heilberufe

Steuerberatung für Ärzte und Heilberufe: die wichtigsten Themen

Von der Niederlassung bis zur Praxisabgabe: Diese Punkte entscheiden in Praxen, MVZ und Kooperationen über Steuerlast und Liquidität.

01Schwerpunkt Ärzte & Heilberufe

Umsatzsteuer in der Praxis

Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit – aber nicht alles, was in einer Praxis passiert. Ästhetische Eingriffe ohne medizinischen Anlass, Gutachten oder der Verkauf von Produkten können steuerpflichtig sein. Wir trennen die Leistungen sauber und prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung greift.

02Schwerpunkt Ärzte & Heilberufe

Praxisgründung & Praxisübernahme

Rentabilitätsvorschau, Liquiditäts- und Investitionsplan für das Bankgespräch, Bewertung des Praxiswerts beim Kauf und die steuerlich günstige Aufteilung des Kaufpreises auf Praxiswert, Ausstattung und Mobiliar.

03Schwerpunkt Ärzte & Heilberufe

Kooperationen & MVZ

Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, Apparategemeinschaft oder MVZ: Jede Form hat eigene Folgen für Gewinnverteilung, Umsatzsteuer und das Risiko, gewerblich zu werden.

04Schwerpunkt Ärzte & Heilberufe

Investitionen & Abschreibung

Für geplante Anschaffungen wie Ultraschall oder Behandlungseinheit lassen sich über den Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 % der Kosten vorab gewinnmindernd berücksichtigen. Dazu kommt die Frage: Kaufen oder leasen?

05Schwerpunkt Ärzte & Heilberufe

Abrechnung & Liquidität

KV-Honorare fließen zeitversetzt, Privatabrechnungen schwanken, Regresse kommen Jahre später. Wir planen Liquidität und Steuervorauszahlungen so, dass Nachzahlungen nicht überraschen.

06Schwerpunkt Ärzte & Heilberufe

Praxisabgabe & Nachfolge

Beim Verkauf der Praxis ab 55 Jahren gibt es einmalig einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn. Bei Übergabe in der Familie kommen Schenkung- und Erbschaftsteuer hinzu.

Gewerbliche Infizierung

Wann müssen Ärzte Gewerbesteuer zahlen?

Grundsätzlich nie – solange die Praxis rein ärztlich tätig ist. Übt eine Gemeinschaftspraxis aber nebenbei eine gewerbliche Tätigkeit aus, etwa den Verkauf von Produkten, kann diese auf die gesamte Praxis „abfärben“. Ausgenommen sind nur sehr geringe gewerbliche Umsätze: höchstens 3 % des Gesamtumsatzes und nicht mehr als 24.500 € im Jahr.

Gemeinschaftspraxis
HeilbehandlungFREIBERUFLICH
HeilbehandlungFREIBERUFLICH
Verkauf von ProduktenGEWERBLICH

Lösung: gewerbliche Tätigkeit ausgliedern.

Schwerpunkt Apotheken

Steuerberatung für Apotheken: worauf es ankommt

Apotheker sind – anders als Ärzte – Gewerbetreibende. Das bedeutet Gewerbesteuer, Bilanzierung und ein Warenlager, das genau bewertet werden muss.

01Schwerpunkt Apotheken

Rechtsform & Filialverbund

Eine Apotheke darf nur als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft von Apothekern geführt werden, nicht als GmbH. Zur Hauptapotheke sind bis zu drei Filialen erlaubt.

02Schwerpunkt Apotheken

Warenlager & Inventur

Bewertung des Warenbestands zum Stichtag, Verfall und Retouren – die Inventur bestimmt den Gewinn maßgeblich.

03Schwerpunkt Apotheken

Umsatzsteuer im Sortiment

Arzneimittel unterliegen dem vollen Steuersatz, manche Produkte dem ermäßigten. Die Kasse muss das korrekt abbilden.

04Schwerpunkt Apotheken

Kasse & GoBD

Kassensystem mit technischer Sicherheitseinrichtung, Belegausgabe und lückenlose Dokumentation für die Betriebsprüfung.

05Schwerpunkt Apotheken

Kennzahlen & Rohertrag

Monatliche Auswertungen zu Rohertrag, Personalkosten und Lager – im Vergleich mit anderen Apotheken.

06Schwerpunkt Apotheken

Kauf, Verkauf & Nachfolge

Bewertung, Kaufpreisaufteilung, Finanzierung und steuerlich günstige Übergabe an Nachfolger.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen für Ärzte, Apotheken und Freiberufler

01Finanz- und Lohnbuchhaltung

Digitale Belegerfassung, Lohnabrechnung für Praxis- und Apothekenteams, monatliche Auswertungen.

02Gewinnermittlung & Steuererklärungen

EÜR oder Bilanz, Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer, gesonderte Feststellung bei Gemeinschaftspraxen.

03Niederlassung & Praxiskauf

Businessplan, Liquiditätsplanung, Bankgespräch und Bewertung des Praxis- oder Apothekenwerts.

04Kooperationen & Rechtsform

BAG, Praxisgemeinschaft, MVZ oder GmbH – inklusive Gewinnverteilung und Vermeidung gewerblicher Infizierung.

05Umsatzsteuer-Check

Prüfung aller Leistungen auf Steuerbefreiung, korrekte Rechnungen und Voranmeldungen.

06Abgabe, Nachfolge & Vermögen

Praxis- und Apothekenverkauf, Übergabe in der Familie, Altersvorsorge und Versorgungswerk.

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Häufige Fragen von Ärzten, Apothekern und Freiberuflern

Müssen Ärzte Umsatzsteuer zahlen?

Für Heilbehandlungen nicht – sie sind umsatzsteuerfrei. Steuerpflichtig können aber Leistungen ohne therapeutisches Ziel sein, etwa Schönheitsbehandlungen, bestimmte Gutachten oder Produktverkäufe. Liegen diese Umsätze unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung, fällt dennoch keine Umsatzsteuer an.

Müssen Ärzte Gewerbesteuer zahlen?

Nein, ärztliche Tätigkeit ist freiberuflich. Gewerbesteuer droht erst, wenn gewerbliche Nebentätigkeiten die Praxis infizieren oder ein Partner nicht selbst eigenverantwortlich ärztlich tätig ist. Eine MVZ-GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig.

EÜR oder Bilanz – was gilt für Freiberufler?

Freiberufler dürfen ihren Gewinn unabhängig von Umsatz und Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Eine Bilanz ist nur bei Kapitalgesellschaften oder freiwillig nötig.

Was ist bei einer Praxisübernahme steuerlich wichtig?

Vor allem die Aufteilung des Kaufpreises: Der Praxiswert wird über drei bis fünf Jahre abgeschrieben, Geräte und Mobiliar über ihre jeweilige Nutzungsdauer. Eine gute Aufteilung senkt die Steuerlast in den ersten Jahren spürbar.

Kann ich eine Apotheke als GmbH führen?

Nein. Das Apothekengesetz erlaubt nur den Betrieb durch Apotheker als Einzelunternehmen oder in einer Personengesellschaft wie der OHG. Steuerliche Gestaltung läuft daher über Rechtsform, Filialstruktur und Vermögensplanung.

Wie wird der Verkauf meiner Praxis versteuert?

Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig. Ab 55 Jahren oder bei dauerhafter Berufsunfähigkeit gibt es einmalig einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz. Der Zeitpunkt und die Gestaltung des Verkaufs sollten deshalb früh geplant werden.

Fachlich geprüft von [Name], Steuerberater · Stand: Oktober 2026

Weitere Kompetenzen

SW Digital Tax GmbH · Steuerberatung · Im Zollhafen 24 · 50678 Köln · Köln, NRW und bundesweit digital. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.

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Ob Niederlassung, laufende Praxis, Apotheke oder Nachfolge – im Erstgespräch klären wir, was jetzt wichtig ist. Ihr Steuerberater für Ärzte, Apotheken und Freiberufler in Köln – persönlich im Rheinauhafen oder per Video, bundesweit.

Ihr Weg zu SWDT.

  1. 1Erstgespräch

    Wir hören zu: Wo stehen Sie, was steht an, wo drückt es. Danach wissen Sie, ob wir zueinander passen.

  2. 2Ihr Plan

    Wir sehen uns Ihre Unterlagen und Strukturen an und leiten daraus die nächsten Schritte ab.

  3. 3Digitale Umsetzung

    Wir binden Ihre Systeme an, sodass Belege ohne Umwege bei uns ankommen.

  4. 4Laufende Betreuung

    Fristen, Auswertungen und Rückfragen laufen geordnet, mit festen Ansprechpartnern.