Outbound · von Deutschland ins Ausland
- Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Ausland
- Mitarbeiter ins Ausland entsenden
- Immobilien und Kapitalanlagen im Ausland
- Wegzug von Unternehmern und Gesellschaftern
- Kunden und Plattformen im Ausland

Ob Tochtergesellschaft im Ausland, Mitarbeiter auf Montage, Wegzug nach Dubai oder Zuzug nach Köln: Wir klären Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstätten, Verrechnungspreise und Meldepflichten – für Unternehmen und Privatpersonen, in beide Richtungen. Persönlich in Köln und bundesweit digital – auf Deutsch und Englisch.
Themen, bei denen wir begleiten
Kompetenzen · Internationales Steuerrecht
Grundlagen
Wer in Deutschland wohnt oder sich hier mehr als sechs Monate aufhält, versteuert sein gesamtes Welteinkommen hier. Wer im Ausland lebt, zahlt in Deutschland nur auf deutsche Einkünfte Steuern – etwa auf Mieten aus einer deutschen Immobilie. Welcher Staat am Ende besteuern darf, regeln die Doppelbesteuerungsabkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Sie legen für jede Einkunftsart fest, welcher Staat besteuern darf. Der Wohnsitzstaat stellt die Einkünfte dann entweder frei – meist mit Progressionsvorbehalt – oder rechnet die im Ausland gezahlte Steuer an.
Ergebnis: Deutschland stellt die Einkünfte frei oder rechnet die ausländische Steuer an.
Wegzugsbesteuerung
Wer Deutschland verlässt und an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, wird so behandelt, als hätte er seine Anteile verkauft – ohne dass Geld geflossen ist. Ein Umzug nach Dubai, Zypern oder in die Schweiz will deshalb früh geplant sein.
Betroffen sind Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften. Seit 2025 auch Investmentfonds ab 1 % oder 500.000 € Anschaffungskosten.
Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren.
Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden. Wer innerhalb von sieben Jahren zurückkehrt, kann sie wieder entfallen lassen.
Bei Umzug in ein Niedrigsteuerland bleiben deutsche Staatsbürger unter Umständen bis zu zehn Jahre erweitert in Deutschland steuerpflichtig.
Für Unternehmen

01Für Unternehmen
Schon ein Büro, ein Lager oder eine längere Baustelle im Ausland kann dort Steuerpflicht auslösen. Wir prüfen, ob eine Betriebsstätte entsteht und wie Gewinne zugeordnet werden.

02Für Unternehmen
Lieferungen, Lizenzen und Dienstleistungen zwischen verbundenen Gesellschaften müssen fremdüblich bepreist und dokumentiert sein – das Finanzamt kann die Unterlagen kurzfristig anfordern.

03Für Unternehmen
Wer ausländische Künstler, Lizenzgeber oder Creator bezahlt, muss oft Steuer einbehalten und abführen. Mit Freistellungsbescheinigung lässt sich der Abzug reduzieren.

04Für Unternehmen
Erzielt eine ausländische Gesellschaft passive Einkünfte und wird dort mit weniger als 15 % besteuert, können die Gewinne in Deutschland hinzugerechnet werden.

05Für Unternehmen
Reverse Charge, One-Stop-Shop für Verkäufe an Privatkunden in der EU, Registrierungen im Ausland und Erstattung ausländischer Vorsteuer.

06Für Unternehmen
183-Tage-Regel, Lohnsteuer in beiden Ländern, Nettolohnvereinbarungen und Sozialversicherung bei Einsätzen im Ausland.
Für Privatpersonen
Ausländischer Arbeitslohn ist oft steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte.
Für Pendler in die Niederlande, nach Belgien, Luxemburg oder die Schweiz gelten jeweils eigene Regeln.
Erste Steuererklärung, Einkünfte aus dem Herkunftsland, ausländische Konten und Renten.
Vermietung im Ausland, deutsche Immobilien von Auslandsbewohnern und Erbschaften über Grenzen hinweg.
Ja, wenn Sie in Deutschland wohnen. Auch Einkünfte, die nach einem DBA hier steuerfrei sind, gehören in die Erklärung – sie erhöhen über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.
Arbeiten Sie vorübergehend im Ausland, bleibt Ihr Lohn in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, solange Sie sich dort nicht mehr als 183 Tage aufhalten und Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht über eine Betriebsstätte im Ausland trägt. Die genaue Zählweise hängt vom jeweiligen Abkommen ab.
Oft lässt sie sich durch rechtzeitige Planung deutlich reduzieren oder zeitlich strecken – etwa über die Struktur der Beteiligungen oder eine Rückkehrabsicht. Entscheidend ist, dass die Planung vor dem Umzug beginnt.
Sobald Ihr Unternehmen dort eine feste Geschäftseinrichtung nutzt, etwa ein Büro oder Lager, oder ein Bauprojekt eine bestimmte Dauer überschreitet – je nach Abkommen meist sechs oder zwölf Monate.
Steuerfreie ausländische Einkünfte werden in Deutschland nicht selbst besteuert, aber bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt. Ihr übriges Einkommen wird dadurch mit einem höheren Satz besteuert.
Ja. Wir beraten Mandanten auf Deutsch und auf Englisch – persönlich in Köln oder per Video. Das ist besonders für Zuzügler, Expats und ausländische Investoren wichtig. Yes – we advise in German and English, in Cologne or by video.
Fachlich geprüft von [Name], Steuerberater · Stand: Oktober 2026
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SW Digital Tax GmbH · Steuerberatung · Im Zollhafen 24 · 50678 Köln · Köln, NRW und bundesweit digital. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.
Im Erstgespräch prüfen wir, welche Länder betroffen sind und was jetzt zu tun ist – idealerweise bevor Sie den Schritt ins Ausland gehen. Ihr Steuerberater für internationales Steuerrecht in Köln – persönlich im Rheinauhafen oder per Video, bundesweit und auf Englisch.
Wir hören zu: Wo stehen Sie, was steht an, wo drückt es. Danach wissen Sie, ob wir zueinander passen.
Wir sehen uns Ihre Unterlagen und Strukturen an und leiten daraus die nächsten Schritte ab.
Wir binden Ihre Systeme an, sodass Belege ohne Umwege bei uns ankommen.
Fristen, Auswertungen und Rückfragen laufen geordnet, mit festen Ansprechpartnern.