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Kompetenzen · Erbschaft- & Schenkungsteuer

Steuerberater für Erbschaft- & Schenkungsteuer in Köln

Vermögen soll in der Familie ankommen – nicht beim Finanzamt. Wir planen Schenkungen zu Lebzeiten, begleiten Erben im Erbfall und gestalten die Nachfolge für Immobilien, Beteiligungen und Unternehmen. Persönlich in Köln und bundesweit digital.

Themen, bei denen wir begleiten

  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Erbfall
  • Familienheim
  • Immobilien
  • Unternehmensnachfolge
  • Nießbrauch
  • Erbschaftsteuererklärung

Kompetenzen · Erbschaft- & Schenkungsteuer

Steuerberater für Erbschaft- & Schenkungsteuer in Köln Vermögen soll in der Familie ankommen – nicht beim Finanzamt.

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KOMPETENZ · ERBSCHAFT

Freibeträge

Wie viel kann ich steuerfrei vererben oder verschenken?

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehepartner bleiben bis 500.000 € steuerfrei, Kinder bis 400.000 € je Elternteil, Enkel bis 200.000 €. Bei Schenkungen leben die Freibeträge alle zehn Jahre wieder auf – wer früh plant, kann sie mehrfach nutzen.

SieSchenker / Erblasser
500.000 €Ehe- / Lebenspartner
400.000 €Kinder
200.000 €Enkel
100.000 €Eltern (im Erbfall)
20.000 €Geschwister, Nichten
20.000 €Partner ohne Trauschein

Im Erbfall kommt ein Versorgungsfreibetrag hinzu: 256.000 € für Ehepartner, für Kinder je nach Alter zwischen 10.300 € und 52.000 €. Bei Schenkungen an Eltern oder Großeltern gilt nur der Freibetrag von 20.000 €.

Erbschaftsteuer-Rechner

Wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer fällt an?

Wählen Sie, wer erbt oder beschenkt wird, und geben Sie den Wert ein. Der Rechner berücksichtigt Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und den gesetzlichen Härteausgleich.

Ihre Angaben

Freibetrag gesamt
Steuerklasse
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuersatz
Steuer
Verbleibt
steuerfrei
Nachfolge mit uns planen

Wir prüfen auch Bewertung, Nießbrauch und Betriebsvermögen.

Vereinfachte Berechnung nach §§ 15, 16, 17 und 19 ErbStG: persönlicher Freibetrag, beim Ehepartner im Erbfall zusätzlich der Versorgungsfreibetrag. Nicht berücksichtigt sind Vorschenkungen der letzten zehn Jahre, Versorgungsfreibeträge für Kinder, sachliche Befreiungen wie Familienheim oder Betriebsvermögen sowie Bewertungsfragen. Das Ergebnis ersetzt keine individuelle Beratung.

Steuerklassen & Steuersätze

Welcher Steuersatz gilt bei Erbschaft und Schenkung?

Der Satz hängt von Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab – zwischen 7 % und 50 %. Steuerklasse I gilt für Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern im Erbfall, Klasse II für Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegereltern, Klasse III für alle anderen.

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Gestaltung

Wie lässt sich Erbschaftsteuer legal sparen?

01Gestaltung

Früh und gestaffelt schenken

Wer im Abstand von zehn Jahren überträgt, nutzt die Freibeträge mehrfach. Beide Elternteile haben dabei jeweils eigene Freibeträge für jedes Kind.

02Gestaltung

Familienheim

Das selbst bewohnte Haus geht unter Ehepartnern steuerfrei über – zu Lebzeiten sogar ohne Haltefrist. Kinder erben es steuerfrei, wenn sie bis zu 200 m² zehn Jahre selbst bewohnen.

03Gestaltung

Nießbrauch & Wohnrecht

Behalten Sie bei der Schenkung die Mieteinnahmen oder das Wohnrecht, mindert dessen Wert die Schenkungsteuer – und Sie bleiben finanziell abgesichert.

04Gestaltung

Richtige Bewertung

Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % angesetzt. Liegt der Verkehrswert unter dem Wert des Finanzamts, lässt sich das mit einem Gutachten nachweisen.

05Gestaltung

Güterstand nutzen

Der Zugewinnausgleich zwischen Ehepartnern ist steuerfrei. Mit einem Wechsel des Güterstands lässt sich Vermögen ohne Anrechnung auf den Freibetrag übertragen.

06Gestaltung

Familiengesellschaft

In einem Familienpool werden Immobilien oder Wertpapiere gebündelt und Anteile schrittweise übertragen – die Eltern behalten über den Gesellschaftsvertrag die Kontrolle.

Unternehmensnachfolge

Wie wird Betriebsvermögen bei der Nachfolge besteuert?

Unternehmen, GmbH-Anteile von mehr als 25 % und Betriebsvermögen können weitgehend oder ganz steuerfrei übergehen – wenn der Betrieb fortgeführt und die Arbeitsplätze erhalten werden.

85 % · Regelverschonung

85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei

  • Behaltensfrist fünf Jahre
  • Lohnsumme mindestens 400 % in fünf Jahren
  • Verwaltungsvermögen bis 90 % zulässig

100 % · Optionsverschonung

vollständig steuerfrei

  • Behaltensfrist sieben Jahre
  • Lohnsumme mindestens 700 % in sieben Jahren
  • Verwaltungsvermögen höchstens 20 %

Für Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten gelten geringere Lohnsummen. Verkauf, Aufgabe oder zu hohe Entnahmen innerhalb der Frist lassen die Verschonung anteilig entfallen.

Im Erbfall

Was ist nach einer Erbschaft oder Schenkung zu tun?

3Monate für die Anzeige

Erben und Beschenkte müssen den Erwerb innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen – bei Schenkungen auch der Schenker.

1Steuererklärung auf Anforderung

Fordert das Finanzamt eine Erklärung an, bleibt mindestens ein Monat Zeit. Vorschenkungen der letzten zehn Jahre gehören hinein.

€Bewertung prüfen

Immobilien, GmbH-Anteile und Auslandsvermögen werden gesondert bewertet – hier liegt oft das größte Einsparpotenzial.

§Bescheid kontrollieren

Gegen fehlerhafte Bescheide hilft ein Einspruch innerhalb eines Monats. Bei Immobilien ist auf Antrag eine Stundung möglich.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen bei Erbschaft, Schenkung und Nachfolge

01Nachfolgeplanung

Bestandsaufnahme, Bewertung, Belastungsrechnung und Übertragungskonzept mit Zeitplan.

02Erbschaft- & Schenkungsteuererklärungen

Anzeigen, Erklärungen und Feststellungserklärungen für Immobilien und Betriebsvermögen.

03Immobilien übertragen

Nießbrauch, Wohnrecht, Familienheim und Bewertung – abgestimmt mit Notar und Anwalt.

04Unternehmensnachfolge

Verschonung, Verwaltungsvermögen, Lohnsummen und Behaltensfristen im Blick.

05Familiengesellschaft & Holding

Strukturen, mit denen sich Vermögen schrittweise und gesteuert übertragen lässt.

06Bescheidprüfung & Einspruch

Prüfung von Bewertungen und Bescheiden, Einspruch und Stundungsanträge.

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Häufige Fragen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 €, Eltern im Erbfall 100.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen haben 20.000 €.

Wie oft kann ich steuerfrei verschenken?

Alle zehn Jahre. Schenkungen an dieselbe Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet; danach steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung.

Muss ich eine Erbschaft dem Finanzamt melden?

Ja, innerhalb von drei Monaten. Eine eigene Anzeige ist nur entbehrlich, wenn ein Notar oder das Nachlassgericht das Testament eröffnet hat und weder Immobilien, Betriebsvermögen, GmbH-Anteile noch Auslandsvermögen dazugehören.

Ist das Elternhaus erbschaftsteuerfrei?

Für Kinder unter Bedingungen ja: Sie müssen das Haus unverzüglich selbst beziehen und zehn Jahre bewohnen. Steuerfrei sind bis zu 200 m² Wohnfläche, darüber hinaus wird anteilig besteuert.

Lohnt sich eine Schenkung mit Nießbrauch?

Oft ja, besonders bei vermieteten Immobilien. Der Wert des vorbehaltenen Nießbrauchs mindert die Schenkungsteuer, die Mieteinnahmen bleiben bei Ihnen. Je jünger der Schenker, desto größer der Effekt.

Fällt bei einer geschenkten Immobilie Grunderwerbsteuer an?

Nein, Schenkungen und Erbschaften sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Anders kann es aussehen, wenn die Immobilie über eine Gesellschaft übertragen wird.

Fachlich geprüft von [Name], Steuerberater · Stand: Oktober 2026

Weitere Kompetenzen

SW Digital Tax GmbH · Steuerberatung · Im Zollhafen 24 · 50678 Köln · Köln, NRW und bundesweit digital. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung.

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Ob Schenkung, Testament oder akuter Erbfall – im Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick und zeigen, wo Steuern gespart werden können. Ihr Steuerberater für Erbschaftsteuer in Köln – persönlich im Rheinauhafen oder per Video, bundesweit.

Ihr Weg zu SWDT.

  1. 1Erstgespräch

    Wir hören zu: Wo stehen Sie, was steht an, wo drückt es. Danach wissen Sie, ob wir zueinander passen.

  2. 2Ihr Plan

    Wir sehen uns Ihre Unterlagen und Strukturen an und leiten daraus die nächsten Schritte ab.

  3. 3Digitale Umsetzung

    Wir binden Ihre Systeme an, sodass Belege ohne Umwege bei uns ankommen.

  4. 4Laufende Betreuung

    Fristen, Auswertungen und Rückfragen laufen geordnet, mit festen Ansprechpartnern.